Darf ich einen Schatz behalten, wenn ich ihn finde?

Niklas, 9 Jahre

Das regelt das Schatzregal!

Viele Bücher handeln von aben­teu­er­li­chen Schatz­su­chen, die den Helden der Geschichte unsagbar reich machen. Doch in der Realität funk­tio­niert das leider – oder besser zum Glück – nicht.

In Thüringen und anderen Bundes­län­dern gibt es das soge­nannte Schatz­regal. Das Wort „Regal“ zeigt bereits, dass das Gesetz sehr alt ist. Es stammt aus dem Mittel­alter. Damals schrieb man nicht Deutsch, sondern in latei­ni­scher Sprache. Diese hatte man zusammen mit vielen Gesetze von den Römern über­nommen. Die „iura regalia“ waren könig­liche Rechte. So gehörte z. B. jeder Schatz, der tiefer vergraben lag als eine Acker­furche im Feld, auto­ma­tisch dem König.

Unser heute gültiges Schatz­regal steht im Thüringer Denk­mal­schutz­ge­setz und lautet:

Beweg­liche Kultur­denk­male, die herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigen­tümer nicht mehr zu ermit­teln ist, werden mit der Entde­ckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staat­li­chen Nach­for­schungen, in archäo­lo­gi­schen Schutz­ge­bieten oder bei unge­neh­migten Nach­for­schungen entdeckt wurden, oder wenn sie einen hervor­ra­genden wissen­schaft­li­chen Wert besitzen.
(ThürDSchG § 17)

Das heißt, dass alle Schätze, die ihr in Thüringen findet, dem Land gehören.

Bei einer Grabung werden kleinste Funde mit größter Vorsicht freigelegt.

Viel­leicht denkt ihr jetzt, dass das unge­recht ist. Aber stellt euch einmal vor, dass alle Schätze, die gefunden wurden, immer verkauft worden wären. Dann würden die Reichsten die schönsten Dinge kaufen und in ihrem Wohn­zim­mern aufstellen. Niemand sonst könnte sie bestaunen. Anders ist das in einem Museum.

Außerdem könnten wir nur wenig aus den Funden lernen, da sie ohne eine genaue Unter­su­chung aus dem Boden geholt wurden. Mitunter sind die inter­es­san­testen Schätze nicht aus Gold und Silber. Es können kleinste Spuren oder Verfär­bungen sein, die nur Fach­leute erkennen.

Dennoch gibt es eine gute Nach­richt: Wenn die Funde, die ihr gemacht habt, vom Fach­mann als nicht rele­vant beur­teilt werden, dann dürft ihr sie behalten. Habt ihr einen spek­ta­ku­lären Fund, dann kommt ihr in die Zeitung und euer Fund­stück kann viel­leicht bald in unserem Museum bestaunt werden.

Ein Schatz im Getreidespeicher?

1957 entdeckten Holz­ar­beiter in Pößneck-Schlettwein zufällig diese drei Tassen. Sie stammen aus der Bron­ze­zeit und sind ca. 3000 Jahre alt. Sie wurden mit großem Aufwand aus dünnem Blech getrieben und sind reich verziert. Bisher gibt es keine vergleich­baren Funde in ganz Thüringen. Der Fund wurde jedoch nicht gemeldet. Statt­dessen wurden die kleinen Gefäße einfach als Getrei­de­schöpfmaß verwendet. Erst 1964 erkannten Forscher, dass es sich hier um einen bron­ze­zeit­li­chen Hort (einen Schatz!) handelt.

Bildet Gruppen und über­legt, was dadurch mit den Tassen passiert sein könnte.

Wenn ihr mehr über das Denk­mal­schutz­ge­setzt in Thüringen erfahren wollt, dann geht auf diesen LINK . Hier kommt ihr zu den offi­zi­ellen Gesetz­tes­texten und erfahrt, was man im Falle des Falles unter­nehmen muss.